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Sonntag, 22. Oktober 2017
Repräsentative Befragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Hilfen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beim ASB, hier in Bremen (© ASB/F. Pusch)© ASB/F. PuschHilfen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beim ASB, hier in Bremen

Im Frühjahr 2018 beginnt eine groß angelegte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte „Repräsentative Befragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Es sollen 22.000 Menschen mit Beeinträchtigung und als Vergleichsgruppe 5.000 Menschen ohne Beeinträchtigung befragt werden.

Diese Untersuchung der Auswirkungen von Beeinträchtigungen und Behinderungen auf die Teilhabe von Menschen in verschiedenen Lebensbereichen ist in Deutschland bisher einzigartig. Durch die hohe Anzahl von Personen kann wissenschaftliche Validität erreicht werden. Das Projektende ist auf Ende 2021 terminiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen ersten Zwischenbericht zu der Studie veröffentlicht. Die 22.000 Menschen setzen sich aus 16.000 Menschen in Privathaushalten, 5.000 Menschen in stationären Einrichtungen und 1.000 wohnungslosen Menschen zusammen. Der Zwischenbericht befasst sich u.a. mit dem Konzept der Befragung, der Stichprobenziehung, der Barrierefreiheit der Befragung sowie der Einbeziehung der Menschen mit Beeinträchtigung in den Ablauf der Untersuchung. Dieses Vorhaben ist auch vor dem Hintergrund der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung sehr zu begrüßen. Deutschland ist danach verpflichtet, Forschung zu den Hindernissen, denen sich Menschen mit Behinderung bei der Ausübung ihrer Rechte gegenübersehen, und ihrer Beseitigung zu betreiben.

Jybcke von Bornstädt, Referentin Teilhabe
10-10-2017