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Donnerstag, 02. November 2023
ASB fordert uneingeschränkte Gewährleistung des ärztlichen Notdienstes durch die KVBW

Am 24. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Tätigkeit als sogenannte Poolärztin oder Poolarzt im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sozialversicherungspflichtig ist. Die KVBW hat im Zuge des Urteils Einschränkungen in den Notfallpraxen umgesetzt. Einige Notfallpraxen wurden ganz oder teilweise geschlossen, in nahezu allen Notfallpraxen wurden die Öffnungszeiten eingeschränkt. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es eine zwingende Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist, den ärztlichen Notdienst zu betreiben.

Der Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V. (ASB), als großer Leistungsträger im Rettungsdienst, betrachtet mit Besorgnis die Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf das Urteil des Bundessozialgerichts. Durch die Einschränkung des ärztlichen Notdienstes der KVBW, wälzt diese ihren Versorgungsauftrag auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst ab. Der ASB fordert daher, dass die Beschränkungen des ärztlichen Notdienstes durch die KVBW und die Schließungen bzw. Teilschließungen der Notfallpraxen umgehend zurückgenommen werden.

Die Einschränkung des ärztlichen Notdienstes in den Notfallpraxen führt zu der Befürchtung, dass viele Patientinnen und Patienten, die nicht in die Notaufnahmen von Krankenhäusern gehören, sich dort Hilfe suchen und die bereits seit Jahren überbelasteten Notaufnahmen weiter strapazieren. Dies belastet insbesondere auch den Rettungsdienst zusätzlich.

"Es besteht keinerlei Unsicherheit in dieser Angelegenheit: Die gesetzliche Regelung ist eindeutig – die Verantwortung für die Gewährleistung der ambulanten Notdienstversorgung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Diese muss nun ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass der ärztliche Notdienst uneingeschränkt gewährleistet wird. Es kann nicht sein, dass aufgrund der Beschränkung des Versorgungsauftrages durch die KVBW nun die Patienten und nicht zuletzt auch das Personal im Rettungsdienst und in den Krankenhäusern im Land die Zeche zahlen müssen", betont Daniel Groß, Stv. Landesgeschäftsführer und Landesrettungsdienstleiter des ASB Baden-Württemberg e.V.