
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Ein Mitglied des Stiftungsrats kann
nicht zugleich Mitglied des Vorstandes sein.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden auf vier Jahre bestellt; Zwei Mitglieder
sollen Mitglieder des Arbeiter-Samariter-Bundes sein, ein
Mitglied aus der Wirtschaft oder Gesellschaft kommen und der
Arbeit der Stiftung nahe stehen. Der Vorstand wählt aus
seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Wiederbestellung
ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes können vom
Stiftungsrat jederzeit aus wichtigem Grund abberufen
werden.
...
(4) Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz
der ihnen entstehenden notwendigen Kosten.
§ 7 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter vertreten gemeinsam die
Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand kann
sich eine Geschäftsordnung geben, die der Genehmigung durch
den Stiftungsrat bedarf.
(2) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser
Satzung in eigener Verantwortung...
§ 8 Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Fünf Mitglieder aus seinem
Vorstand entsendet der Ortsverband Ulm, zwei der Vorstand
des ASB-Landesverbandes. Scheidet ein Mitglied aus dem
jeweiligen Vorstand aus, so scheidet es auch aus dem
Stiftungsrat aus und ist von dem jeweiligen Vorstand nachzuwählen.
...
(5) Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf
Ersatz der ihnen entstehenden notwendigen Kosten.
§ 9 Aufgaben des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
Beschlussfassung über Vergabe der Fördermittel,
Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplanes und der Bilanz,
Vorlage des genehmigten Wirtschaftsplanes bis zum 30.11. und Vorlage der Bilanz bis
zum 30.04., an den Landesvorstand des Arbeiter-Samariter-Bundes
Baden-Württemberg e.V.,
Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch einen vom Stiftungsrat zu bestellenden Rechnungsprüfer,